ArchitektInnen (ZiviltechnikerInnen)

September 16, 2016 6:16 pm Veröffentlicht von Schreibe einen Kommentar

Dieser Beruf bedarf einer Befugnis. Befugnisumfang: Ziviltechniker/innen treten am gesamten von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als Planer/innen, Berater/innen, Prüfer/innen/Gutachter/innen, Aufsichts- und Überwachungsorgane, Mediatoren, Kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten, Treuhänder/innen auf, und dürfen die/den Auftraggeber/in berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten. Weitere Informationen

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Dieser Artikel wurde verfasst von DRE1966

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