Glossar

ArchitektInnen (ZiviltechnikerInnen) Dieser Beruf bedarf einer Befugnis. Befugnisumfang: Ziviltechniker/innen treten am gesamten von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als Planer/innen, Berater/innen, Prüfer/innen/Gutachter/innen, Aufsichts- und Überwachungsorgane, Mediatoren, Kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten, Treuhänder/innen auf, und dürfen die/den Auftraggeber/in berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten. Weitere Informationen
 
BauCoach Dazu konnte ich keine notwendige Qualifikation finden, generelle Informationen sind hier nachlesbar. Er/Sie sollte aber, nach meiner Meinung, aus dem Baugewerbe kommen, da sonst eine fachliche Begleitung nicht möglich ist.
 
BauConsult Dieser Begriff wird oft in Verbindung von Bau- und Projektmanagement gebracht. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Person/Firma qualifiziert und gewerblich befugt ist. Informationen über beratende Ingenieurbüros (z. B. für Innenarchitektur). Eine generelle Definition zum Begriff Consulting und verschiedene Modelle kann man hier nachlesen.